Luftaufnahme von Röbel an der Müritz in der Mecklenburgischen Seenplatte

Strafrecht · Röbel an der Müritz

Strafrecht · Mecklenburgische Seenplatte

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Röbel/Müritz

Strafverteidigung in Röbel und Waren (Müritz) – ich verteidige Sie mit Nachdruck und Umsicht, ob Vorwurf, Vorladung oder Verfahren.

Von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung – ich vertrete Ihre Interessen entschlossen und auf Augenhöhe, ganz gleich in welcher Lage Sie sich befinden.

Portrait von Rechtsanwalt Michael Martius

„Bei mir sollen Sie sich nicht als Fall, sondern als Mensch mit einem konkreten Anliegen aufgehoben fühlen.“

Michael Martius, Rechtsanwalt

Ein Fall, ein Anwalt. Bei mir sprechen Sie von Anfang an mit „Ihrem“ Anwalt – kein Weiterreichen, keine anonyme Bearbeitung im Hintergrund. Ich begleite Sie persönlich durch Ihr gesamtes Verfahren.

Kommt Ihnen das bekannt vor?
Die Polizei hat Sie vorgeladen oder ermittelt gegen Sie?
Ihre Wohnung oder Ihr Haus wurde durchsucht?
Sie haben einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erhalten?
Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
Geöffneter Ringordner mit handschriftlichen Notizen auf einem Schreibtisch
Leistungen

Strafverteidigung – von Anfang an

Ich vertrete Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Von der ersten polizeilichen Vorladung bis zur Anklageerhebung – ich vertrete Ihre Interessen von Beginn an.

Verkehrsstrafrecht & Bußgeldsachen

Trunkenheitsfahrt, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg – ich setze mich für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein.

Vertretung vor Gericht

Ich bereite Sie gründlich vor und begleite Sie sicher durch die Hauptverhandlung.

Generalist aus Überzeugung

Persönlich betreut, nicht nur bearbeitet

In meiner Kanzlei werden Sie von zwei ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten empfangen und betreut. Als qualifizierte Fachkräfte steuern sie meine Kanzleiorganisation, prüfen Fristen, verwalten Ihre Akten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf aller Termine und Anfragen. Durch ihre fachliche Expertise halten sie mir den Rücken frei, sodass ich mich voll und ganz auf Ihre rechtliche Vertretung konzentrieren kann.

Öffnungszeiten

Gut erreichbar

Mo, Mi, Fr 09:00–15:00 Uhr · Di, Do 09:00–18:00 Uhr
(täglich 11:30–12:30 Uhr Mittagspause)

Stimmen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei sagen

4,8
46 Google-Bewertungen
★★★★★
„Er sagt das, was er denkt, und ist auch dem Mandanten gegenüber offen und direkt.“
S. S.Google-Rezension
★★★★★
„Wir danken für die kompetente Beratung und erfolgreiche Vertretung vor Gericht.“
Fam. B.Google-Rezension
★★★★★
„Sehr kompetent und ein zuverlässiger Anwalt!“
K. S.Google-Rezension

Auszüge aus Rezensionen in unserem Google-Unternehmensprofil (Gesamtbewertung 4,8 von 5 bei 46 Bewertungen, Stand: November 2026). Die Rezensionen werden von uns nicht auf ihre Echtheit überprüft.

Alle Bewertungen auf Google ansehen →
Häufige Fragen

FAQ zum Strafrecht

Was kostet das Erstgespräch?

Die Erstberatung wird auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Das Honorar beträgt 310 € netto zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung wird im Laufe des Beratungsgesprächs persönlich von Ihnen und mir unterzeichnet, sodass die Kosten von Anfang an transparent feststehen.

Beraten Sie auch Mandanten außerhalb von Röbel?

Ja. Neben Röbel/Müritz berate ich regelmäßig Mandanten aus Waren (Müritz), Malchow, Plau am See, Neustrelitz und dem gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie aus dem nördlichen Brandenburg, etwa Wittstock und Neuruppin. Darüber hinaus vertrete ich Sie bundesweit – außergerichtlich und vor Gericht. Auf Wunsch ist eine Beratung auch telefonisch oder per Videocall möglich.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht – Sie müssen sich zur Sache nicht äußern, auch nicht bei einer polizeilichen Vorladung. Ich rate grundsätzlich davon ab, ohne vorherige Akteneinsicht und anwaltliche Beratung eine Aussage zu machen.

Was mache ich, wenn die Polizei vor der Tür steht?

Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich – am besten noch während der Maßnahme.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten – was nun?

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie die Frist unbedingt anwaltlich prüfen, bevor sie verstreicht – danach wird der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil wirksam.

Bekomme ich Akteneinsicht?

Als Verteidiger erhalte ich für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte. Das ist häufig der erste und wichtigste Schritt, um die Vorwürfe realistisch einschätzen und die Verteidigung sinnvoll aufbauen zu können.

Brauche ich schon bei einer Ordnungswidrigkeit einen Anwalt?

Bei einem Bußgeldbescheid, insbesondere mit drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg, lohnt sich häufig eine Prüfung der Akte. Formale Fehler im Messverfahren führen nicht selten zur Einstellung oder Reduzierung.

Habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

In bestimmten Fällen, etwa bei erheblichen Vorwürfen oder Untersuchungshaft, wird von Amts wegen ein Pflichtverteidiger bestellt. Sie können mich in diesem Rahmen auch selbst als Verteidiger Ihres Vertrauens vorschlagen.

Kann eine Strafanzeige zurückgenommen werden?

Eine bereits erstattete Strafanzeige selbst kann nicht zurückgenommen werden – die Staatsanwaltschaft ist von Amts wegen zur Ermittlung verpflichtet (Legalitätsprinzip). Möglich ist bei bestimmten Antragsdelikten allenfalls die Rücknahme des Strafantrags, solange noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, prüfe ich anhand der konkreten Tat und des Verfahrensstands.

Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ vor Gericht?

Stehen sich lediglich zwei widersprüchliche Aussagen gegenüber, kann das Gericht dennoch verurteilen, wenn es eine der beiden Aussagen für glaubhaft hält – der Grundsatz „in dubio pro reo“ greift nicht automatisch zugunsten des Angeklagten. Entscheidend ist die sorgfältige Aussageanalyse und Erschütterung der Belastungsaussage in der Beweisaufnahme. Gerade in solchen Konstellationen ist eine erfahrene Verteidigung besonders wichtig.

Was ist eine Bewährungsstrafe, und wie lange dauert die Bewährungszeit?

Eine Freiheitsstrafe kann nur bis zu einer Höhe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit selbst beträgt zwischen zwei und fünf Jahren und ist unabhängig von der Höhe der verhängten Strafe – während dieser Zeit dürfen keine neuen Straftaten begangen und meist erteilte Auflagen erfüllt werden. Ich berate Sie, wie sich eine Bewährungsstrafe in Ihrem Fall realistisch erreichen lässt.

Was bedeutet eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO?

Diese Einstellung erfolgt, wenn die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben – sie gilt als das für den Beschuldigten günstigste Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens, da sie einem Freispruch inhaltlich nahekommt und keinerlei Auflagen verbunden sind. Sie erfolgt ohne Anerkennung einer Schuld. Mein Ziel im Ermittlungsverfahren ist häufig, genau diese Einstellung zu erreichen.

Was bedeutet eine Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO?

Bei geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren – meist mit Zustimmung des Gerichts – ohne Auflagen einstellen. Diese Einstellung kommt vor allem bei Bagatelldelikten in Betracht und ist ebenfalls kostenfrei für den Beschuldigten. Ob sie in Ihrem Fall realistisch ist, hängt stark von Tatschwere und Vorbelastung ab.

Was bedeutet eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO?

Anders als bei § 153 StPO wird das Verfahren hier gegen Erfüllung von Auflagen eingestellt, etwa eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse. Diese Einstellung setzt Ihre Zustimmung voraus und beseitigt das öffentliche Interesse an einer Bestrafung, ohne dass eine Verurteilung erfolgt. Sie erscheint auch nicht im Führungszeugnis.

Gibt es Prozesskostenhilfe im Strafverfahren?

Nein, klassische Prozesskostenhilfe wie im Zivilprozess gibt es im Strafverfahren nicht. Bei entsprechender Schwere des Vorwurfs wird stattdessen unabhängig von Ihrer finanziellen Situation ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 140 StPO), dessen Kosten zunächst die Staatskasse trägt. Ich prüfe für Sie, ob die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen.

Wann bin ich vorbestraft, und was steht im Führungszeugnis?

Nicht jede Verurteilung führt zu einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis – Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen sowie zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten bleiben bei einer ersten Verurteilung in der Regel unerwähnt. Für andere Zwecke, etwa das Zentralregister, gelten davon abweichende, meist strengere Regeln. Ich erläutere Ihnen gerne, welche Folgen eine konkrete Verurteilung für Ihr Führungszeugnis hätte.

Ich habe eine Vorladung erhalten – muss ich erscheinen?

Eine Vorladung bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Bei einer Vorladung durch die Polizei besteht keine Erscheinungspflicht, bei einer Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht dagegen grundsätzlich schon. In jedem Fall steht Ihnen das Schweigerecht zu – ich rate, vor jeder Äußerung zunächst Akteneinsicht zu nehmen und sich beraten zu lassen.

Was kostet ein Strafverteidiger, und wer trägt die Kosten bei einem Freispruch?

Die Kosten richten sich nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung, die die konkrete Verfahrenslage berücksichtigt – ein erstes Gespräch zur Einschätzung Ihres Falls biete ich an. Endet das Verfahren mit Freispruch oder Einstellung ohne Auflagen, trägt regelmäßig die Staatskasse die notwendigen Auslagen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Ich informiere Sie transparent über die zu erwartenden Kosten, bevor Sie sich entscheiden.

Hohe Stapel gebündelter Akten auf einem Holztisch

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Vereinbaren Sie einen Termin – unkompliziert und persönlich.

Termin vereinbaren

Kontakt aufnehmen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

← Zurück

Vielen Dank für deine Antwort. ✨

So finden Sie zu mir

Route in Google Maps planen ↗